Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie

„12 Monate Preisgarantie“ klingt beruhigend – bis die erste Erhöhung trotzdem kommt. Welche drei Garantie-Arten es gibt, wo Boni zur Falle werden und worauf ich beim Vergleich wirklich schaue.

Kaum ein Wort im Energiemarkt beruhigt so zuverlässig wie „Preisgarantie". Und kaum eines wird so unterschiedlich gemeint. Wer nur auf das Etikett schaut, erlebt die Überraschung mit der ersten Preisanpassung – völlig legal, denn die Garantie galt nie für den ganzen Preis.

Die drei Arten von Preisgarantie

  • Vollständige Preisgarantie: Der Gesamtpreis steht fest. Ausgenommen sind praktisch nur Änderungen bei Steuern wie der Mehrwertsteuer. Das ist die stärkste Form – und die seltenste.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Der Anbieter garantiert seinen Anteil, also Energiebeschaffung und Vertrieb. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben dürfen weitergegeben werden – und die machen einen erheblichen Teil deines Strompreises aus. Steigen sie, steigt dein Preis. Trotz „Garantie".
  • Energiepreisgarantie: Nur der reine Energiepreis ist fixiert. Das ist die schwächste Form und steht trotzdem gern groß auf der ersten Seite.

Keine dieser Varianten ist per se unseriös. Eine eingeschränkte Garantie mit gutem Arbeitspreis kann die bessere Wahl sein als eine vollständige Garantie mit Aufschlag. Man muss nur wissen, was man unterschreibt – und genau das steht im Kleingedruckten, nicht in der Überschrift.

Und dann wären da noch die Boni

Neukundenbonus, Sofortbonus, Wechselprämie: Im ersten Jahr rechnen sie den Tarif schön, ab dem zweiten zahlst du den echten Preis. Viele Boni sind zudem an Bedingungen geknüpft – zwölf Monate ununterbrochene Belieferung, Auszahlung erst mit der Jahresabrechnung, Verfall bei vorzeitiger Kündigung. Vergleichsportale sortieren nach dem Preis im ersten Jahr. Deshalb stehen Bonus-Tarife dort oben.

„Ich rechne jeden Tarif ohne Bonus durch. Wenn er dann immer noch gut ist, ist er wirklich gut."

Worauf ich beim Vergleich schaue

  • Arbeitspreis und Grundgebühr ohne einmalige Boni
  • Art und Reichweite der Preisgarantie – und ob sie zur Vertragslaufzeit passt
  • Kündigungsfrist und automatische Verlängerung
  • Seriosität des Anbieters: Zahlungsziele, Abschlagsmodell, Erreichbarkeit

Das Ergebnis ist selten der Tarif, der in der Portalliste ganz oben steht. Es ist der, über den du in zwei Jahren nicht mehr nachdenken musst. Wenn du wissen willst, wie dein aktueller Vertrag in dieser Rechnung abschneidet: Jahresabrechnung schicken reicht.